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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wirtschaft & Marketing Soest GmbH
Für die Erbringung von touristischen Angeboten durch die Wirtschaft & Marketing Soest GmbH gelten die nachfolgenden AGB. Sie ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Wirtschaft & Marketing Soest GmbH/hier: Tourist Information Soest (TIS).
1. Abschluss des Buchungsvertrages
Mit der schriftlichen Anmeldung bis 14 Tage vor Reiseantritt bietet der Kunde den Abschluss eines Buchungsvertrages auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und der AGB verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die TIS zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung. Meldet ein Kunde weitere zusätzliche Teilnehmer mit an, haftet er für deren vertragliche Verpflichtungen ebenso wie für seine eigenen.
2. Bezahlung
2.1 Die Bezahlung erfolgt nach Vertragsabschluss ( und bei Pauschalarrangements nach Zugang des Sicherungsscheins) gemäß der ausgewiesenen An- und Bezahlungsmöglichkeiten. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag muss bis acht Tage vor Beginn des touristischen Angebotes auf dem Konto der TIS gutgeschrieben sein.
2.2 Wird der fällige Betrag trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist die TIS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit entsprechenden Kosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5 orientieren. Die bereits geleisteten Zahlungen des Kunden sind gem. § 651k BGB durch den Sicherungsschein insolvenzgesichert.
3. Leistungen, Leistungsänderungen vor Vertragsabschluss
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des betreffenden touristischen Angebotes in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung für den Kunden. Bezüglich der Buchungsausschreibung behält sich die TIS gem. § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Ebenso behält sich die TIS vor, den Buchungspreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn das vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Angebot nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.
3.2 Leistungsträger (z.B. Hotels) sind von der TIS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die von der Buchungsausschreibung oder Buchungsbestätigung abweichen.
4. Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Buchungsleistungen, die von der TIS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Angebots nicht beeinträchtigen.
5. Rücktritt, Umbuchung, Hinterlegung von Reiseunterlagen
5.1 Der Kunde ist berechtigt in schriftlicher Form vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 In diesem Fall kann eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und sonstige Aufwendungen von der TIS verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Buchungspreis unter Abzug des Wertes der von der TIS, bzw. deren Leitungsträgern gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die TIS durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Buchungsleistungen erwerben kann. Die TIS kann diesen Anspruch wahlweise konkret oder pauschalisiert berechnen.
5.3 Eine pauschalisierte Entschädigung in Prozent des Angebotspreises wird wie folgt erhoben:
5.4 Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%. Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%. Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%. Vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 50% ab 7. Tag vor Reiseantritt 80% ab Nichtantritt 90% des Gesamtreisepreises.
5.5 Im Fall von Umbuchungen wird ein Umbuchungsentgelt von 15 €. erhoben. Umbuchungen sind nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
6. Rücktritt und außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages durch die TIS
6.1 Der TIS ist es vorbehalten, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die jeweils vorgegebene Mindesteilnehmerzahl unterschritten wird.
6.2 Nach Beginn des Angebots ist die TIS berechtigt, den Buchungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Angebots ungeachtet einer Abmahnung durch die TIS nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist.
Kündigt die TIS unter diesen Voraussetzungen, so bleibt der Anspruch auf den Buchungspreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen wegen nicht in Anspruch genommenen Leistungen erhalten. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
7. Reiseversicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie einer Krankenversicherung.
8. Kündigung bei höherer Gewalt
Wird das Angebot infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die TIS als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz nach § 651j BGB, § 651e Abs.3 BGB.
9. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung, Mängelanzeige bei touristischen Angeboten
Der Kunde hat unverzüglich den betroffenen Leistungsträger und die TIS über auftretende Mängel zu informieren. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Angebotspreises nicht ein. Die TIS kann die Organisation der Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Auch kann die TIS in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
Wird ein touristisches Angebot infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die TIS innerhalb der vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Buchungsvertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird. Vor der Kündigung ist eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, sofern Abhilfe möglich ist.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eventuelle Schaden zu vermeiden oder gering zu halten.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Die vertragliche Haftung der TIS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Angebot und Kunde auf den dreifachen Angebotspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die TIS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Der Leistungsträger haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Beanstandungen sind an Ort und Stelle unverzüglich zu nennen.
11.3 Die TIS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Unterkunft, Restaurantbesuch, Transfers, Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in der Angebotsausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet werden.
11.4 Die TIS haftet, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht durch die TIS ursächlich war.
12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot
12.1 Buchungsvertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Angebotes gegenüber der TIS schriftlich geltend zu machen.
12.2 Buchungsvertragliche Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TIS, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem das Angebot nach dem Vertrag enden sollte.
13. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Rechtsgeschäfts mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen der DS-GVO ein.
14. Sonstiges
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.2 Gerichtsstand ist Soest.
Allgemeine Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen (AGV)
der Tourist Information Soest (TIS)
1. Anwendungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen („AGV“) gelten für die Vermittlung von Gästeführungen und Pauschalangeboten bei welchen die TIS ausschließlich als Vermittler auftritt.
1.2 Die vorliegenden AGV regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der TIS als Vermittler.
1.3. Sofern in diesen AGV nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die AGB der Wirtschaft und Marketing Soest GmbH für die touristischen Angebote.
2. Leistungen der TIS als Vermittler
2.1 Die TIS tritt gegenüber dem Gast ausschließlich als Vermittler auf. Es kommt zwischen TIS und dem Gast ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB zustande.
2.2 Umfang und Art der vom Gastgeber/Gästeführer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung.
3. Abwicklung der Gästeführungen
3.1. Bei Überschreitung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen maximalen Teilnehmerzahl ist die Buchung weiterer Gästeführer erforderlich, ansonsten ist der Gästeführer berechtigt, auch noch unmittelbar vor Beginn der Führung vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten. Danach kann in Absprache mit dem Gästeführer die Führung gegen Aufpreis verlängert werden.
3.3. Erscheint der Gästeführer nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am vereinbarten Treffpunkt, bemüht sich die TIS um kurzfristige Vermittlung eines anderen Gästeführers.
3.4. Eine kostenlose Stornierung ist bei der TIS bis spätestens 48 Stunden vor Beginn einer Gästeführung möglich. Danach fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Führungspreises an.
Ist der Gästeführer einsatzbereit zur Stelle und fällt die vorgesehene Führung aus, wird das volle Führungshonorar fällig.
4. Vertragsabschluss und Vermittlung
4.1 Mit seiner schriftlichen Anmeldung bietet der Gast den Abschluss des Vermittlungsvertrages auf der Grundlage der dazugehörigen Beschreibung und Informationen der TIS, des Internets und auf Basis dieser AGV verbindlich an.
4.2 Der Vermittlungsvertrag mit der TIS kommt mit der Annahme der Anmeldung durch die TIS zustande. Der Gast wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung über den Vertragsabschluss informiert.
5. Bezahlung
5.1 Die Fälligkeit der Zahlungen für die Leistungen aus dem Vertrag richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergibt sich im Detail aus den Angaben in der Buchungsbestätigung.
5.2 Im Fall von Gästeführungen ist der Führungspreis im Regelfall bar im Anschluss an die Führung an den Gästeführer zu zahlen. Bei vorab vereinbarter Rechnungsstellung durch den Gästeführer wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben.
5.3. Für fremdsprachige Führungen wird ein Zuschlag in Höhe von 10,00 Euro pro Gästeführer erhoben.
5.4 Verlängerungen von Gästeführungen werden mit 6,00 Euro pro angefangener halber Stunde in Rechnung gestellt.
6. Schadensminderungspflicht des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1 Der Gast kann vor Beginn seines Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten.
7.2 Tritt der Gast vom Vertrag zurück, hat die TIS Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Stornierungsentschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen nach ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dabei bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Gesamtpreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung zu erwerben ist. Der Gastgeber kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen.
8. Haftung
8.1 Die TIS übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Verträge und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der von den Gastgebern dargestellten Leistungen ab. Hierfür haftet der Gastgeber als Vertragspartner des Kunden. Ebenso wenig übernimmt die TIS die Gewähr für die Verfügbarkeit von Leistungen der Gastaufnahme- und Beherbergungsverträge.
8.2 Die TI haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Die Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Anbieter gegenüber der TIS.
8.3 Die vertragliche Haftung der TIS als Vermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, pro Aufenthalt und Gast auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für alle gegen die TIS gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die TIS für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Angebotspreises pro Angebot und Kunde.
9. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Gastes gegen die TIS verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TIS noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters der TIS beruht. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10. Sonstiges
10.1 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.
10.3 Gerichtsstand ist Soest.
Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Vermittlungsbedingungen mit der Auftragserteilung an.